Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung und lebenslanges Lernen Link zur Förderung

Im INTERREG Programm Österreich-Tschechien können grenzüberschreitende Projekte im Bereich der Bildung, Ausbildung und Berufsbildung eingereicht werden.

Das Programm verfolgt dadurch das Ziel von verbesserten grenzüberschreitenden Weiterbildungsangeboten.

Bei diesem Leistungsangebot handelt es sich um eine Kofinanzierung aus Landesmitteln in den genannten EU-Förderprogrammen. Zur Antragstellung ist ausschließlich ein Projektträger berechtigt, der auch einen Antrag auf EFRE-Kofinanzierung beim zuständigen Gemeinsamen Sekretariat stellt.  

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-12529
ro.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Informationen zum Kooperationsprogramm INTERREG Österreich-Tschechien siehe Link

Im Rahmen der Projekte können nur Kosten anerkannt werden, die den jeweiligen programmspezifischen Förderfähigkeitsregeln entsprechen und nach dem formalen Projektbeginn angefallen sind. Die Basis für die Förderfähigkeitsregeln ist der delegierte Rechtsakt der EK VO (EU) Nr. 481/2014.

Für die nationale Kofinanzierung findet zusätzlich die Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreichs Anwendung.

Im Rahmen der Leistungskontrolle werden alle Belege kontrolliert. Aufgrund der hohen Anzahl an Nachkontrollbehörden bedarf es einer detaillierten nachvollziehbaren Dokumentation über die angefallenen Kosten, Preisvergleiche etc.

Rechtsgrundlage

Kooperationsprogramm INTERREG Österreich-Tschechien, Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreichs
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,05 Mio. Euro

Referenznummer

1039619