Förderung der Forstwirtschaft durch das Land Kärnten gem. K-LFF 2016 Link zur Förderung

Gegenstand dieser Förderungsmaßnahmen ist die Förderung der Durchführung von Projekten, die darauf abzielen, den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und deren Familien unter Beachtung der strukturellen und naturbedingten Besonderheiten Kärntens geeignete Anpassungen zu erleichtern und eine enge Verbindung der Land- und Forstwirtschaft mit der gesamten Volkswirtschaft zu ermöglichen.

Gefördert werden:

  • Waldbauliche Maßnahmen (§ 46),

  • Forsterschließung (§ 47),

  • Waldbesitzervereinigungen mit dem Ziel eine überbetriebliche Waldbewirtschaftung zu erreichen (§ 48),

  • Verarbeitung und Vermarktung von Holz und Biomasse aus forstlicher Produktion (§ 49),

  • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen im Forstsektor (§ 50),

  • Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Waldökosysteme (§ 51) sowie

  • die Aufarbeitung von Schadhölzern (§ 52).

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2016, LGBl 55/2016 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1039569