Förderung der Landwirtschaft durch das Land Kärnten gem. K-LFF 2023
Kärnten
Gegenstand dieser Förderungsmaßnahmen ist die Förderung der Durchführung von Projekten, die darauf abzielen, den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und deren Familien unter Beachtung der strukturellen und naturbedingten Besonderheiten Kärntens geeignete Anpassungen zu erleichtern und eine enge Verbindung der Land- und Forstwirtschaft mit der gesamten Volkswirtschaft zu ermöglichen. Gefördert werden: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (§ 38), Erzeugung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (§ 39), Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (§ 40) Existenzgründungen von Junglandwirten (§ 41), ökologisch wertvolle Maßnahmen (§ 43) und die Erhaltung des ländlichen Kulturerbes (§44).