Förderung der Forstwirtschaft durch das Land Kärnten gem. K-LFF 2023 Link zur Förderung kopieren

Gegenstand dieser Förderungsmaßnahmen ist die Förderung der Durchführung von Projekten, die darauf abzielen, den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und deren Familien unter Beachtung der strukturellen und naturbedingten Besonderheiten Kärntens geeignete Anpassungen zu erleichtern und eine enge Verbindung der Land- und Forstwirtschaft mit der gesamten Volkswirtschaft zu ermöglichen.

Gefördert werden:

  • Beihilfen für waldbauliche Maßnahmen (§ 45)

  • Forsterschließung (§ 46)
  • Beihilfen für Waldbesitzervereinigungen (§ 47),

  • Beihilfen zur Verarbeitung und Vermarktung von Holz und Biomasse aus forstlicher Produktion (§ 48),

  • Beihilfen für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen im Forstsektor (§ 49),

  • Beihilfen für Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Waldökosysteme (§ 50),

  • die Aufarbeitung von Schadhölzern (§ 51).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1
A-9021 Klagenfurt am Wörthersee
05053611002
abt10.post@ktn.gv.at
http://www.landwirtschaft.ktn.gv.at

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2023, Zl. 10-AR-1/48-2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039569