Tierheimförderung Link zur Förderung

Vereine die Tierheime nach den Vorgaben des Landes betreiben, werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung - Direktion Soziales und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/60512.htm

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 23.07.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung erfolgt entsprechend der Umsetzungsschritte der jeweiligen Maßnahmen und Projekte im jeweiligen Budgetjahr.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oö i.d.g.F., Tierschutzgesetz

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039510