Amt der Oberösterreichischen Landesregierung - Direktion Soziales und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Allgemeine Voraussetzungen: Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Verwendungsnachweis
Mit Tierheimen und Tierschutzorganisationen wurden aufgrund § 30 Tierschutzgesetz Tierverwahrungsvereinbarungen geschlossen, mit denen die Anzahl der Tierarten und die maximale Verwahrdauer, für die Kosten der Unterbringung und tierärztliche Versorgung gewährt werden, festgelegt wurden.
Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Tierheimbetriebs im Rahmen des von der Landesregierung beschlossenen "Masterplans Tierschutz" gefördert.