Ausbau der ganztägigen Schulformen im Bereich Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Erhalter von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht für die Führung einer ganztägigen Schulform für folgende Maßnahmen:

  1. für Infrastrukturelle Maßnahmen; gefördert werden pro geführter Gruppe 55.000 Euro
  2. für Personalkosten im Freizeitteil; gefördert werden pro geführter Gruppe jährlich 9.000 Euro.
  • Infrastrukturelle Maßnahmen:
    Die Zuteilung der Zweckzuschüsse wird in einem zweistufigen Verfahren abgewickelt.
    Nach Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen, insbesondere der zweckgebundenen Verwendung, wird eine Zusage erteilt.
    Die Auszahlung selbst erfolgt nach Vorlage der bezahlten und übermittelten Schlussabrechnung.
  • Personalkosten im Freizeitteil:
    Die Auszahlung der Zweckzuschüsse erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Schuljahres.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen BGBl.Nr. 115/2011, BGBl. Nr. 192/2013, BGBl.Nr. 84/2014; Richtlinien für die Zuteilung von Zweckzuschüssen zum Ausbau der ganztägigen Schulformen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039502