Förderung von Institutionen im Bereich der Initiative Gemeinde 2030 Link zur Förderung kopieren

Zielsetzung ist die Unterstützung von Gemeinden, Städten und Regionen in ihrer strategischen Neuorientierung, bei der Entwicklung von konkreten Projekten und Maßnahmen sowie die Begleitung von Projektumsetzungen. Besondere Schwerpunkte sind dabei die Handlungsfelder der Raumordnung, Stadtplanung, Baukultur, Ortsbildpflege, Infrastruktur, Mobilität, Kulturlandschaft, Erholung des Wohnumfeldes und des Freiraumes. Dorf- und Stadtentwicklungsprojekte in den Gemeinden bauen systematisch auf vorbereitende Bürgerbeteiligungsprozesse und deren Ergebnissen auf (wie Bürgerrat, LA21-Prozess, Leader-Strategie, u.a.). Die Eigenständigkeit der Gemeinden, Eigenverantwortung und gemeinsames Handeln mit der Bevölkerung bei Erneuerungs- und Entwicklungsprozessen soll gefördert werden.

Leistungsempfänger ist das Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen. (www.sir.at)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527 : 5010 Salzburg
wohnen-raumplanung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/210

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung des Tätigkeitsberichtes, des Verwendungsnachweises und des Jahresprogrammes

Rechtsgrundlage

Beschluss der Salzburger Landesregierung vom 13.12.2016, Zahl: 20011-RU/2016/223-2016

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039155