Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Ziel dieser Sonderförderung ist die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen (Einbruch hemmende Türen und Einbruch hemmende Fenster, Alarmanlagen, Anlagen zur Videoüberwachung) im Wohnbereich zu unterstützen.
Gefördert werden Sicherheitsmaßnahmen, die sich auf errichtete Eigenheime (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser) oder auf den Wohnbereich von errichteten Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern beziehen. Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Hauseingangstüren (also Außentüren), Tiefgaragen oder Sicherheitsfenster von Gemeinschaftsräumen (z. B. in Fahrradabstellräumen) in Mehrfamilienwohnhäusern werden nicht gefördert bzw. sind keine förderbaren Maßnahmen.