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Gefördert wird die Beratungsleistung für Kleinwasserkraftwerke bis 2 MW elektrischer Engpassleistung, die modernisiert, wieder errichtet oder erweitert werden sollen.
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.04.2025)
https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L15
Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.
Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung vergehen ca. 6 Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.
Kontrolle der Anlage vor Ort, die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.