Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 17/18 - Thermische Solaranlagen Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung, Schwimmbadheizung und Prozesswärme.

Förderwerber: alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (auch Privatzimmervermietung), öffentliche Einrichtungen, Vereine sowie Private sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind.

Gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert.

Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.

Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung vergehen ca. 6 Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Anlage vor Ort, die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018 - thermische Solaranlagen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039049