Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 17/18 - Thermische Solaranlagen Link zur Förderung

Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung, Schwimmbadheizung und Prozesswärme.

Förderwerber: alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (auch Privatzimmervermietung), öffentliche Einrichtungen, Vereine sowie Private sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind.

Gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.

Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung vergehen ca. 6 Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Anlage vor Ort, die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018 - thermische Solaranlagen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039049