Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 17/18 - Stromspeicher für Photovoltaikanlagen Link zur Förderung kopieren

Stromspeicher für Photovoltaikanlagen für Gebäude die öffentlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden sowie bei privat genutzten Gebäuden mit bestehenden Photovoltaikanlagen.

Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.

Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung vergehen ca. 6 Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Anlage vor Ort, die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018 - Stromspeicher für Photovoltaikanlagen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039031