Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 17/18 - Holzheizungsanlagen Link zur Förderung kopieren

Holzheizungsanlagen für Gebäude von natürlichen oder juristischen Personen, die nicht Wohnzwecken im Sinne der Kärntner Wohnbauförderung dienen.

Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern.

Förderadressat: alle Betriebe, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie gemeinnützige Vereine

Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.

Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung vergehen ca. 6 Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Anlage vor Ort, die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018 - Holzheizungsanlagen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039023