Der Bund gewährt
- zu Versicherungsprämien zur Deckung von Verlusten an landwirtschaftlichen Kulturen, die durch widrige Witterungsverhältnisse (Hagel, Frost, Dürre, Stürme, starke oder anhaltende Regenfälle [inkl. Überschwemmungen] sowie Schneedruck aufgrund von Frost oder Niederschlägen) verursacht werden und
- zu Versicherungsprämien gegen Schäden auf Grund von Tierseuchen und Tierkrankheiten, die in der Liste der Tierseuchen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) enthalten oder unionsrechtlich oder in nationalen Tierseuchen- und Tiergesundheitsbestimmungen geregelt sind sowie sonstigen Infektionskrankheiten wie Schwarzkopfkrankheit und Rauschbrand
eine Förderung im Ausmaß von 27,5 % der Versicherungsprämien unter der Voraussetzung, dass die Länder für das jeweilige Land jeweils eine Förderung in gleicher Höhe wie der Bund leisten. Die Förderungsmaßnahme des Bundes erfolgt aus Mitteln des Katastrophenfonds. Die Zuweisung der Mittel aus dem Katastrophenfonds ist an den Nachweis der Leistung der Landesmittel geknüpft.