Förderung von Elektromobilität Link zur Förderung kopieren

  • Lastmanagementsysteme:
    Gefördert wird die Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark mit mehr als 4 Wohnungen
    oder mehr als 10 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge.
  • Intelligente E-Ladestationen:
    Gefördert wird die Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox mit einer möglichen Bemessungsleistung
    von mindestens 11 kW. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
+43 (0) 316/877-5400
umweltlandesfonds@stmk.gv.at
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/13000784/165238146/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 04.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß der Richtlinie, jedoch maximal 30% der anrechenbaren Investitionskosten.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038868