Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
a) FörderwerberInnen:
Förderungswerber können physische oder juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sein, die ein Seilbahnunternehmen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich der Sparte "Transport und Verkehr", eingeschränkt auf die Mitglieder der Fachvertretung "Seilbahnen", rechtmäßig selbstständig betreiben oder zu beitreiben berechtigt sind.
b) Förderbare Kosten:
Externe Investitionskosten (inkl. Planungsleistungen), die bilanziell aktiviert werden.
c) Förderungsansuchen:
Die FörderungswerberInnen haben ein schriftliches Förderungsansuchen beim Land Oberösterreich, Abteilung Wirtschaft und Forschung, einzureichen.
Das Förderungsansuchen hat mindestens folgende Informationen zu enthalten:
- Name und Betriebsgröße des Unternehmens
- Detaillierte Projektbeschreibung (inkl. konzeptioneller und betriebswirtschaftlicher Zielsetzungen) samt Angabe des Beginn- und des Abschlusstermins des Vorhabens
- Detaillierte Planungsunterlagen (Pläne, Trassen, etc.)
- Standort des Vorhabens
- Detaillierte Projektkostengliederung
- Finanzierungsplan inkl. Promesse(n) für Fremdfinanzierungsanteile
- Art der Beihilfe und Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Finanzierung
- Behördliche Genehmigungen
- Firmenbuchauszug und Gewerbeberechtigung
- Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre
Förderungserklärung, siehe Link.