Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
a) FörderwerberInnen:
aa) Arbeitsgemeinschaften, Interessensgemeinschaften, etc. bestehend aus oberösterreichischen Unternehmen aus dem Bereich Tourismus sowie Einzelunternehmen aus dem Bereich Tourismus
ab) Wirtschaftsvereine, gemeinnützige Vereine, Vereine aus Oberösterreich aus dem Bereich Tourismus
ac) lose Zusammenschlüsse von oberösterreichischen Unternehmen aus dem Bereich Tourismus, etc.
b) Förderbare Kosten:
Personalkosten, Sachkosten, Investitionskosten
c) FörderwerberInnen müssen die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ vollinhaltlich anerkennen und einhalten.
Ein formloser Antrag samt Fördererklärung muss beim Land OÖ, Abt. Wirtschaft, eingereicht werden.
Bei Einreichung:
Fördererklärung samt Projektbeschreibung und Kosten- / Finanzierungsplan
Bei Abrechnung:
Projektbericht, Kosten- / Finanzierungsnachweis, Rechnungen, Zahlungsbelege
Förderungserklärung, siehe Link.