Nachweis eines Investitionszuwachses von zumindest Euro 100.000,-- im Vergleich zu den durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der Jahre 2013 bis 2015.
Unternehmen muss ein Kleinst- bzw. Kleinunternehmen sein und in Kärnten investieren.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit der Durchführung des Projektes noch nicht begonnen worden sein.
Förderungsansuchen inkl. Projektbeschreibung und Projektkostengliederung
Bestätigung des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers über die durchschnittlichen Investitionen der letzten 3 Jahre.
Die Förderungsaktion ist mit 30.11.2016 ausgelaufen. Somit war eine elektronische Einreichung nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich.