Förderung von Maßnahmen zum Grundwasserschutz Link zur Förderung

Zum Zwecke des Schutzes bzw. der Schonung von Grundwasserressourcen können entsprechende Maßnahmen gefördert werden. Hierzu zählen insbesondere Beratungsleistungen für eine grundwasserschonende Bewirtschaftung landwirtschaftlich genützter Flächen sowie der Schutz besonders hochwertiger Wasserreserven wie z.B. Tiefengrundwässer.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 14
Wartingergasse 43, 8010 Graz
03168772025
abteiung14@stmk.gv.at
http://wasserwirtschaft.steiermark.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Pauschalbeiträge für den Arteserrückbau im Ausmaß von € 1.750 (Privatpersonen) bzw. € 2.000 (Gemeinden) sowie für Artesersanierungen bis max. € 5.000 

Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, Referat Wasserwirtschaftliche Planung

Rechtsgrundlage

Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038728