Maßnahmen der sozialen Betriebshilfe in der Landwirtschaft in Kärnten gem K-LFF 2023 Link zur Förderung kopieren

Beihilfen an natürliche Personen zur kontinuierlichen Weiterführung eines landwirtschaftlichen Familienbetriebes durch eine zeitlich befristete Überbrückungshilfe bei unverschuldetem Arbeitsausfall der Bäuerin oder des Bauern oder einer familieneigenen Arbeitskraft. Es wird eine Beihilfe zur Abdeckung der Vertretungskosten gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
05053611002
abt10.post@ktn.gv.at
http://www.landwirtschaft.ktn.gv.at

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§ 32 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie K-LFF 2023, Zl.: 10-AR-1/48-2023 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1038637