Überbetriebliche Zusammenarbeit in der Landwirtschaft in Kärnten gem K-LFF 2016

Beihilfen an natürliche Personen zur kontinuierlichen Weiterführung eines landwirtschaftlichen Familienbetriebes durch eine zeitlich befristete Überbrückungshilfe bei unverschuldetem Arbeitsausfall der Bäuerin oder des Bauern oder einer familieneigenen Arbeitskraft. Es wird eine Beihilfe zur Abdeckung der Vertretungskosten gewährt.

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§ 32 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie K-LFF 2016, LGBl 55/2016 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1038637