Kärntner Bauernhilfe gem. K-LFF 2023 Link zur Förderung kopieren

Als Empfänger dieser Maßnahme kommen aktuell überwiegend in die betriebliche Arbeitswirtschaft eingebundene Familienangehörige des in Not geratenen landwirtschaftlichen Betriebes in Betracht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
05053611002
abt10.post@ktn.gv.at
http://www.landwirtschaft.ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§ 34 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie K-LFF 2023 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038629

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