Kärntner Bauernhilfe gem. K-LFF 2023 Link zur Förderung kopieren

Beihilfen an überwiegend in die landwirtschaftliche Arbeitswirtschaft eingebundene Arbeitskräfte landwirtschaftlicher Betriebe in Kärnten nach dem Tod oder schwerer Krankheit der/des BetriebsführerIn oder naher Angehöriger, welche in die betriebliche Arbeitswirtschaft eingebunden sind, sowie Geldzuschüsse nach Totalverlust des Wohngebäudes.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
05053611002
abt10.post@ktn.gv.at
http://www.landwirtschaft.ktn.gv.at

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§ 34 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie K-LFF 2023, Zl.: 10-AR-1/48-2023 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038629