Kärntner Bauernhilfe gem. K-LFF 2023 Link zur Förderung kopieren

Als Empfänger dieser Maßnahme kommen aktuell überwiegend in die betriebliche Arbeitswirtschaft eingebundene Familienangehörige des in Not geratenen landwirtschaftlichen Betriebes in Betracht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
05053611002
abt10.post@ktn.gv.at
http://www.landwirtschaft.ktn.gv.at

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§ 34 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie K-LFF 2023 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038629

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