Förderung der tierischen Produktion in Kärnten gem. K-LFF 2016 Link zur Förderung

Beihilfen an natürliche und juristische Personen, welche die Sicherung und Verbesserung der landwirtschaftlichen tierischen Produktion in Kärnten verfolgen. Folgende Maßnahmen sind förderbar:

  • Beihilfen zur Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung (§30) durch Aufwendungen zur Deckung von Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Zuchtbüchern sowie Aufwendungen für Tests zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale von Tieren.
  • Beihilfen zum Ankauf von Hochleistungszuchttieren (§ 31) durch Investitionszuschüsse für weibliche Hochleistungszuchtrinder, Elitefohlen der Rassen Noriker, Haflinger oder Warmblut, Hochleistungszuchtsauen oder Hochleistungszuchtwiddern und-böcken.
  • Beihilfen zur Haltung von Zuchtstuten (§ 31a) der Rassen Noriker, Haflinger oder Warmblut in Form von Zuschüssen zu den Deckkosten.

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§§ 30, 31 und 31a Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2016, LGBl 55/2016 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1038488