Förderung der tierischen Produktion in Kärnten gem. K-LFF 2023 Link zur Förderung kopieren

Beihilfen an natürliche und juristische Personen, welche die Sicherung und Verbesserung der landwirtschaftlichen tierischen Produktion in Kärnten verfolgen. Folgende Maßnahmen sind förderbar:

  • Beihilfen zur Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung (§30)
  • Beihilfen zum Ankauf von Hochleistungszuchttieren (§ 31) 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtalerstraße 1,
9021 Klagenfurt am Wörthersee
05053611002
abt10.post@ktn.gv.at
http://www.landwirtschaft.ktn.gv.at

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§§ 30 und 31 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2023 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038488