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Beihilfen an natürliche und juristische Personen, welche die Sicherung und Verbesserung der landwirtschaftlichen tierischen Produktion in Kärnten verfolgen. Folgende Maßnahmen sind förderbar:
Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.