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Beihilfen an natürliche und juristische Personen, welche die Sicherung und Verbesserung der landwirtschaftlichen tierischen Produktion in Kärnten verfolgen. Folgende Maßnahmen sind förderbar:
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum Mießtalerstraße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee 05053611002 abt10.post@ktn.gv.at http://www.landwirtschaft.ktn.gv.at
Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.