Nahversorgungsprogramm des Landes Oberösterreich (1.9.2016 - 31.12.2017) Link zur Förderung

Ziel des Programms ist es, Investitionen von Nahversorgungsbetrieben zu fördern, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die oberösterreichische Bevölkerung beitragen.

Es wird eine einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe des Landes Oberösterreich für förderbare Investitionen von Nahversorgern im Sinne der Richtlinie (Lebensmittelhandel mit Vollsortiment, Fleischer, Bäcker, Gastronomie und/oder Konditorei) gewährt für

  • Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden
  • Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen
  • Anschaffung von (auch gebrauchten) Maschinen und Anlagen
  • Planungshonorare, die das zu fördernde Projekt betreffen

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe (de minimis Beihilfe).

Belegkontrolle anhand von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen, Vor-Ort-Kontrolle bleiben der Förderstelle vorbehalten.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für das Nahversorgungsprogramm des Landes Oberösterreich (einzelbetriebliche Nahversorgungsförderung) für den Zeitraum 1.9.2016 - 31.12.2017 und Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038405