Beihilfen des Landes Kärnten zu Prämienkosten von Sturmschadenversicherungen gem. K-LFF 2016 Link zur Förderung

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe mit Gewächshäusern, welche freiwillig eine Sturmschadensversicherung abgeschlossen haben. Es wird ein jährlicher Zuschuss zu den aus der Sturmschadenversicherung entstehenden Prämienkosten gewährt.

Nach den Bestimmungen kann ein jährlicher Zuschuss zu den aus der Sturmschadenversicherung entstehenden Prämienkosten gewährt werden. Eine Förderung kann in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der tatsächlich gezahlten jährlichen Versicherungsprämie gewährt werden.

Rechtsgrundlage

§ 45 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2016, LGBl 55/2016 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1038348