Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II 5
Land Wien
Land Burgenland
Land Kärnten
Land Niederösterreich
Land Oberösterreich
Land Salzburg
Land Steiermark
Land Tirol
Land Vorarlberg
Sonstige Förderungswerber gemäß Punkt 1.4.6. der Sonderrichtlinie:
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natürliche Personen,
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im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
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juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
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deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen), sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
mit Niederlassung in Österreich, die die Zielsetzungen dieser Sonderrichtlinie verfolgen.
Förderungsvoraussetzungen:
Vorhaben gemäß Punkt 1 und Punkt 2 des Leistungsgegenstands, die im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 gefördert werden, werden nicht im Rahmen dieser Sonderrichtlinie gefördert.
Der Förderungswerber hat dem Ansuchen für Vorhaben gem. 7.2.2 der Sonderrichtlinie eine Projektbeschreibung beizuschließen, die insbesondere Folgendes zu enthalten hat:
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Zielsetzung und zeitliche Begrenzung des Projektes;
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Darstellung und Begründung der aktuellen Anforderungen an den Pflanzenbau jedes einzelnen Vorhabens;
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beabsichtigte Veröffentlichung oder Verwendung der Ergebnisse (Angabe des Informationsmediums),
- Abstimmung der Methodik bei Sortenversuchen mit der Sortenzulassungsbehörde und bei anderen Vorhaben mit autorisierten wissenschaftlichen Einrichtungen (wie Universitäten, Institute und Anstalten). Diesbezügliche Angaben sind bereits bei der Antragstellung bekannt zu geben. Eine Bestätigung der Behörde hierüber ist vom Förderungswerber einzuholen und dem Ansuchen beizuschließen.