Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II 8
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Förderungswerber: In der Landtechnik tätige (umfasst Mechanisierung und Ressourceneffizienz in der Landwirtschaft, bäuerliche Nachbarschaftshilfe, landwirtschaftliches Bauwesen, Biomassenutzung) juristische Personen und Personenvereinigungen die aufgrund ihrer
repräsentativ für den jeweiligen Aufgabenbereich sind und selbst nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet sind.
Zusätzlich zu den Angaben gemäß Punkt 1.8.4.5 der Sonderrichtlinie ist einem Ansuchen für Vorhaben
- gemäß Punkt 6.2.1 - 6.2.3 der Sonderrichtlinie eine Auflistung der veranschlagten, anrechenbaren Sach- und Personalkosten sowie ein Jahresarbeitsprogramm mit inhaltlich (qualitativ, quantitativ, zeitlich) festgelegten Zielen, sowie gegebenenfalls ein Veranstaltungsprogramm anzuschließen. Die Kosten sind den Leistungen und Zielen zu zuordnen.
- gemäß Punkt 6.2.1 – 6.2.4 der Sonderrichtlinie die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres, aktuelle Statuten, Angaben zu Zeichnungsberechtigung anzuschließen.