Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II 1
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Sonstige Förderungswerber gemäß Punkt 1.4.6. der Sonderrichtlinie:
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natürliche Personen,
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im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
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juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
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deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen), sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
mit Niederlassung in Österreich, die die Zielsetzungen dieser Sonderrichtlinie verfolgen.