Förderung stationärer Stromspeicher Link zur Förderung

Gefördert werden:

  • stationäre Stromspeicher basierend auf Lithiumtechnologie sowie Salzwasserspeicher
  • Speicher für Einfamilienhäuser bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh
  • Speicher für Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
wien-pv@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/wiener-landesfoerderung-stromspeicher

Stadt Wien - Energieplanung (MA 20)
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/energie/alternativenergie/speicheranlagen.html#

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG; Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 – WElWG 2005; Förderrichtlinie 2023 für die Förderung der Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und von Energieeffizienzmaßnahmen und –programmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038025