- Die Maßnahme muss vor Umsetzung zur Förderung eingereicht werden.
- Die Umsetzung des Projektes bzw. die Abrechnung der Anlage kann bis maximal 24 Monate nach der Fördergenehmigung erfolgen.
- Der Anlagenstandort muss sich in Wien befinden und muss ident mit dem PV-Anlagenstandort sein.
- Der Solarstromspeicher muss mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
- Die Förderung ist auf ein Speichersystem je Photovoltaikanlage und Gebäude beschränkt.
Weitere Informationen können folgendem Link, sowie der Richtlinie Ökostrom und unserer Homepage entnommen werden.
Hinweis: Das PV-Förderbudget für 2025 ist bereits ausgeschöpft. Es können keine neuen PV-Förderanträge gestellt werden.
Die Förderung kann bis 31. Dezember 2025 beantragt werden. Gefördert werden maximal 1.500 Anlagen bzw. bis zur Ausschöpfung der zu Verfügung stehenden Fördermittel. Die Förderentscheidung hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Die Errichtung und Fertigstellung des Speichers muss innerhalb von 24 Monaten ab Förderzusage erfolgen.
Der schriftliche Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden. Der Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist (Verordnung (EU) Nr.651/2014 der Kommission).
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