Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Investitionen in Wärmepumpenanlagen in Wien tätigen, somit im Grundbuch eingetragene Eigentümer, Inhaber von Baurechten bzw. Pächter und Unterpächter.
Weitere Voraussetzungen sind der beigefügten Richtlinie Wärmepumpen zu entnehmen, bzw. unter folgendem Link beschrieben.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Die Förderaktion ist mit 31. Dezember 2021 befristet.
Für die Antragsstellung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular und alle weiteren Unterlagen erforderlich.