Bundesförderung von Handwerkerleistungen (Handwerkerbonus) Link zur Förderung

Ziele der Förderung von Handwerkerleistungen sind

  1. die Bekämpfung der Schwarzarbeit;
  2. die Stärkung der redlichen Wirtschaft;
  3. die Setzung von wachstums- und konjunkturbelebenden Impulsen.

Gegenstand der Förderung ist die Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von im Inland gelegenen Wohnraum.

Leistungserbringer/In muss ein Unternehmen sein, das zur Ausübung des entsprechenden reglementierten Gewerbes (im Sinne des § 94 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994) in Österreich befugt ist.

Gefördert werden nur Kosten für die reine Arbeitsleistung (inklusive Fahrtkosten). Insbesondere sind Materialkosten, Kosten für Waren sowie Kosten der Entsorgung nicht Gegenstand der Förderung.

keine

Belegkontrolle, Vor-Ort-Kontrolle.

Abfrage in der Transparenzdatenbank.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

40 Mio. Euro

Referenznummer

1037985