Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Neuerrichtung oder Ausbau von Fernwärmeanlagen von natürlichen oder juristischen Personen, deren Wärme zu mindestens 90 Prozent aus heimischen biogenen Brennstoffen, gewerblicher oder industrieller Abwärme oder aus einer mit biogenen Brennstoffen betriebenen Kraftwärmekopplung stammt. Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen, die im Besitz einer Konzession für die Erzeugung und den Verkauf von Wärme sind oder die als landwirtschaftliche Genossenschaften organisiert sind.