Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie - Fernwärmeerrichtung Link zur Förderung

Neuerrichtung oder Ausbau von Fernwärmeanlagen von natürlichen oder juristischen Personen, deren Wärme zu mindestens 90 Prozent aus heimischen biogenen Brennstoffen, gewerblicher oder industrieller Abwärme oder aus einer mit biogenen Brennstoffen betriebenen Kraftwärmekopplung stammt. Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen, die im Besitz einer Konzession für die Erzeugung und den Verkauf von Wärme sind oder die als landwirtschaftliche Genossenschaften organisiert sind.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 07.05.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.

Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung werden ca. 6 Monate vergehen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Anlage vor Ort.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Fernwärmeerrichtungsförderung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037969