Förderung von Dauerausstellungen und Museen Link zur Förderung

Gefördert werden Museumsneugründungen und laufende Investitionsvorhaben bei bestehenden Museen, sowie die Verbesserung der baulichen und musealen Struktur.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur
Promenade 37, 4021 Linz
+43732 77 20-154 90
k.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/kultur.htm

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/12835.htm

Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung ist grundsätzlich entsprechend den Angaben im Verständigungsschreiben über die Förderzusage fristgerecht zu erbringen.

Es sind verpflichtend die übermittelten Formblätter zu verwenden. Diese sind vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterfertigen. Bei der Vorlage von Zahlungsbelegen muss auf den dazugehörigen Zahlungsbestätigungen (Kontoauszug, Umsatzliste, o.Ä.) das Valutadatum ersichtlich sein. Im Fall einer Vorsteuerabzugsberechtigung des Förderwerbers können nur Netto-Beträge (ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.

Die Rechnungen müssen den Förderempfänger als Rechnungsempfänger ausweisen und mit dem Widmungszweck der Förderung übereinstimmen.

Die Originalbelege und Unterlagen für Projekte und Maßnahmen, die durch die Abteilung Kultur gefördert wurden, sind jedenfalls mindestens 7 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

Die Förderung wird ganz oder in Teilen zurückgefordert, wenn das Projekt nicht oder nicht im beantragten Umfang durchgeführt wurde bzw. der Verwendungsnachweis nicht vollständig und fristgerecht erbracht wurde.

Je nach Förderbereich gelten darüber hinaus gegebenenfalls spezielle Richtlinien und Kriterien.

Rechtsgrundlage

Oö. Kulturförderungsgesetz (Gesetz vom 2.10.1987 über die Förderung der Kultur in Oberösterreich i.d.g.F.), Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037902