Förderungen Wasserversorgungsanlagen mit artesischen Brunnen Link zur Förderung kopieren

Förderungsmöglichkeiten bei der Neuerrichtung von artesischen Brunnenanlagen in Streulage sowie der Verschließung von nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden artesischen Brunnenanlagen.

Einreichen können

  • Physische und juristische Personen, die Eigentümer einer artesischen Brunnenanlage in Streulage (Einzellage) entsprechend Trinkwasserversorgungskonzept der Gemeinde sind, wenn sie einen artesischen Brunnen errichten oder sanieren.
  • Gemeinden und Wassergenossenschaften, die artesische (private) Brunnenanlagen verschließen, wenn die bislang dadurch versorgten Objekte in ihre öffentliche Anlage eingebunden werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wasserwirtschaft
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
+43 732 7720-12482
ta.ww.post@ooe.gv.at

Detailinformationen siehe Link zur Homepage des Landes Oberösterreich.

Detailinformationen siehe Link zur Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.

Der Antrag ist kostenlos mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Wasserwirtschaft zu richten. Landesförderungen werden nach Prüfung der vollständig eingereichten Endabrechnungsunterlagen von der Landesstelle ausbezahlt.

Den Organen oder Beauftragten des Landes ist Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. durch geeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF., Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft inklusive Förderungsschwerpunkt artesische Brunnen in Oberösterreich

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1037795