Förderung von Biomassekesseln
Steiermark
Förderung des Ersatzes von bestehenden, fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen wahlweise durch Pellets-, Hackschnitzel, Scheitholz oder Kombikessel bis zu einer Nennwärmeleistungen von max. 400 kW im Rahmen von Wohnnutzungen, aber auch für Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Schüler- und Studentenheime, Sportanlagen, Vereine und gemeindeeigene Gebäude sowie Kleinstunternehmer:innen.