Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderbare Projekte
Förderbar sind Projekte, die im Unternehmen zur Festigung des Wachstumspotenzials, zur Unterstützung der Modernisierung, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zum Aufbau und zur Erweiterung von Geschäftsfeldern und zur Qualitätssicherung beziehungsweise zur Qualitätsverbesserung führen.
Leistungsempfänger
Natürliche oder nicht natürliche Personen (ausgenommen Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft), die ein Kleinunternehmen im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts mit der Betriebsstätte in Kärnten betreiben. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten beziehungsweise der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten.