KWF-Programm "Investitions- und Qualifizierungsscheck" Link zur Förderung

Förderbare Projekte

Förderbar sind Projekte, die im Unternehmen zur Festigung des Wachstumspotenzials, zur Unterstützung der Modernisierung, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung führen beziehungsweise zur Qualifizierung der Unternehmerinnen und Unternehmer beitragen.

Leistungsempfänger

Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Kleinstunternehmen im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts mit der Betriebsstätte in Kärnten betreiben. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten beziehungsweise der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten. Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft können nur bei Projekten zur Qualifizierung der Unternehmerinnen und Unternehmer gefördert werden.

siehe Link

Kosten, die vor Antragstellung beim Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds oder einer Bundesförderstelle beziehungsweise EU-Stelle angefallen sind, sind nicht förderbar.

Förderungsprüfung

Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit nach den vorliegenden KWF-Richtlinien | KWF-Programmen.
Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsanträge können bei Bedarf externe Sachverständige herangezogen werden.

Förderungsentscheidung

Nach Vorlage der Schlussabrechnung sowie bei Erfüllung sämtlicher Förderungsvoraussetzungen wird die tatsächliche Förderung berechnet. Die Entscheidung über die Förderung wird dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt. Er erhält im Falle einer Zusage ein Förderungsanbot oder im Falle einer Ablehnung ein begründetes Ablehnungsschreiben. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Das Förderungsanbot muss vom Förderungswerber binnen 6 Wochen (gerechnet ab Absendung durch den KWF) angenommen werden, das heißt, das Förderungsanbot muss innerhalb der Frist firmenmäßig unterfertigt beim KWF einlangen (das Datum des Posteingangs beim KWF ist ausschlaggebend). Langt das Förderungsanbot nicht rechtzeitig beim KWF ein, gilt es unwiderruflich als zurückgenommen.
Zusätzlich zu den Auflagen, Bedingungen und Maßnahmen, die in dem KWF-Programm bereits enthalten sind, können weitere Förderungsvoraussetzungen im Förderungsanbot vereinbart werden.

Rechtsgrundlage

K-WFG LGBl Nr. 6/1993 idgF; KWF-Rahmenrichtlinie; KWF-Programm "Investitions- und Qualifizierungsscheck" (KWF-Rahmenrichtlinie bzw. De-minimis-Regel)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037407