Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderbare Projekte
Förderbar sind Projekte, die im Unternehmen zur Festigung des Wachstumspotenzials, zur Unterstützung der Modernisierung, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung führen beziehungsweise zur Qualifizierung der Unternehmerinnen und Unternehmer beitragen.
Leistungsempfänger
Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Kleinstunternehmen im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts mit der Betriebsstätte in Kärnten betreiben. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten beziehungsweise der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten. Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft können nur bei Projekten zur Qualifizierung der Unternehmerinnen und Unternehmer gefördert werden.