Landestheater Link zur Förderung

Das Land Salzburg und die Landeshauptstadt Salzburg bilden zur Betriebsführung und Finanzierung eines Theaters eine Arbeitsgemeinschaft. Rechtsträger des Landestheaters ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen das Land Salzburg. Der Betrieb wird unter der Bezeichnung "Salzburger Landestheater" geführt. Das Landestheater hat einen Bildungsauftrag zu erfüllen, der es zur Pflege des Kulturgutes in verschiedenen künstlerischen Sparten, insbesondere der darstellenden Kunst, der Musik und der Literatur verpflichtet. Das Landestheater hat dabei vor allem folgende Aufgaben wahrzunehmen:

a) Durchführung von musikalischen Veranstaltungen, Schauspielen, Ballettaufführungen u.dgl.;

b) Förderung der zeitgenössischen Theaterkunst;

c) Vermittlung des klassischen Theaterschaffens;

d) Förderung der berufsbegleitenden Weiterbildung von darstellenden Künstlern, Regisseuren und von Nachwuchskräften in künstlerischen Nebenberufen sowie des Bühnen-, Werkstätten und Verwaltungspersonals;

e) Schaffung einer Begegnungsstätte für kultur- und gesellschaftspolitische Strömungen;

f) Durchführung von Veranstaltungen auch außerhalb des Landes Salzburg, sofern diese entweder kostendeckend abgeschlossen werden können oder vom Theaterausschuss genehmigt sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kultur
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Die Auszahlung des jährlichen Abgangsdeckungsbeitrages und Investitionszuschusses erfolgt in monatlichen Raten. Außerordentliche Investitionszuschüsse werden nach Genehmigung der Investition durch den Theaterausschuss angewiesen.

Abgangsdeckungsbeitrag und jährlicher Investitionszuschuss:

Der Rechnungsabschluss, der auch die Investitionsausgaben beinhaltet, wird von Seiten der Verwaltung geprüft. Die Entlastung der Geschäftsführung erfolgt durch die Genehmigung des vorgelegten Rechnungsabschlusses durch den Theaterausschuss.

Rechtsgrundlage

Betriebsführungsvertrag über die Betriebsführung und Finanzierung des Landestheaters Salzburg, abgeschlossen zwischen dem Land Salzburg und der Landeshauptstadt Salzburg. Geschäftsordnung des Theaterausschusses für das Landestheater Salzburg.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037308