Das Land Salzburg und die Landeshauptstadt Salzburg bilden zur Betriebsführung und Finanzierung eines Theaters eine Arbeitsgemeinschaft. Rechtsträger des Landestheaters ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen das Land Salzburg. Der Betrieb wird unter der Bezeichnung "Salzburger Landestheater" geführt. Das Landestheater hat einen Bildungsauftrag zu erfüllen, der es zur Pflege des Kulturgutes in verschiedenen künstlerischen Sparten, insbesondere der darstellenden Kunst, der Musik und der Literatur verpflichtet. Das Landestheater hat dabei vor allem folgende Aufgaben wahrzunehmen:
a) Durchführung von musikalischen Veranstaltungen, Schauspielen, Ballettaufführungen u.dgl.;
b) Förderung der zeitgenössischen Theaterkunst;
c) Vermittlung des klassischen Theaterschaffens;
d) Förderung der berufsbegleitenden Weiterbildung von darstellenden Künstlern, Regisseuren und von Nachwuchskräften in künstlerischen Nebenberufen sowie des Bühnen-, Werkstätten und Verwaltungspersonals;
e) Schaffung einer Begegnungsstätte für kultur- und gesellschaftspolitische Strömungen;
f) Durchführung von Veranstaltungen auch außerhalb des Landes Salzburg, sofern diese entweder kostendeckend abgeschlossen werden können oder vom Theaterausschuss genehmigt sind.