Auszeichnungen - Burgenländischer Umweltpreis Link zur Förderung kopieren

Bis 2013 wurden alle zwei Jahre und ab 2013 werden nach Änderung mit Beschluss der Landesregierung vom 22. Feber 2012 Preisgelder für

  • besondere Leistungen, die über gesetzliche Vorschriften, den Stand der Technik oder den vorgegebenen Bildungsauftrag hinausgehen,
  • herausragendes berufliches oder privates, sowie ehrenamtliches Engagement,
  • die erfolgreiche Umsetzung kreativer Ideen und Pionierprojekte,
  • innovative Entwicklungen und Verbesserungen,
  • Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für bewussten und nachhaltigen Umgang im Bereich Natur und Umweltschutz

in einem Abstand von drei Jahren vergeben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung: Abteilung 4 – Hauptreferat Naturschutz und Landschaftspflege
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss vom 17.10.1990

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037217