Rentenleistungen des Heeresentschädigungsgesetzes Link zur Förderung kopieren

  • Leistungen für Beschädigte:
    • Versehrtenrente, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge der Dienstbeschädigung länger als drei Monate nach dem schädigenden Ereignis um mindestens 20 Prozent gemindert ist;
    • Zusatzrente und Kinderzuschuss für Beschädigte ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent;
    • Heilfürsorge, Orthopädische Versorgung, berufliche und soziale Rehabilitation.
  • Leistungen für Hinterbliebene: Hinterbliebenenrente (Witwenrente, Waisenrente, Doppelwaisenrente, Elternrente).
  • Für Personen, die vor Inkrafttreten des HEG bereits zuerkannte Leistungen nach HVG erhielten:
    • Familienzuschlag,
    • Schwerstbeschädigtenzulage,
    • Pflege- oder Blindenzulage,
    • Blindenführzulage,
    • Diätkostenzuschuss,
    • Kleider- und Wäschepauschale,
    • Erhöhungsbetrag,
    • Zusatzrenten und Zulage für Hinterbliebene,
    • Erweiterte Heilfürsorge,
    • Krankenversicherung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV
Stubenring 1, 1010 Wien

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.sozialministerium.at/ (Homepage Sozialministerium)

http://www.auva.at/ (Homepage Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)

https://www.sozialministeriumservice.at/ (Homepage Sozialministeriumservice)

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz vom 28. Dezember 2015 über die Entschädigung für Heeresschädigungen (Heeresentschädigungsgesetz – HEG), BGBl. I Nr. 162/2015.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Sicherung und Weiterentwicklung der Sozialentschädigung

Referenznummer

1037191