Unterhaltsabsetzbetrag Link zur Förderung kopieren

Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag zu.

siehe Steuerbuch

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Steuerliche Ersparnisse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Das Abgabenaufkommen zu sichern, ist für eine tragfähige Finanzierung des Staatshaushaltes unerlässlich.

Referenznummer

1037100

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