Pilotprogramm JumpStart Link zur Förderung

​Der Schwerpunkt des Pilotprogramms JumpStart liegt auf der Unterstützung und Weiterentwicklung von Inkubatoren und Akzeleratoren, die innovativen Gründern und Start-Ups neben Büro-, Labor- oder Produktionsflächen insbesondere auch maßgeschneiderte Beratungsleistungen zur Verfügung stellen sollen.

JumpStart wird in zwei Modulen umgesetzt:

  • Modul 1 fördert die qualitative Weiterentwicklung (innovative Inkubationskonzepte) ausgewählter Inkubatoren und Akzeleratoren.

    Daran anschließend werden in  
  • Modul 2 maßgebliche Entwicklungsschritte inkubierter Start-Ups (die in den unter Modul 1 ausgewählten Inkubatoren und Akzeleratoren betreut werden) gefördert.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von max. 150.000,- Euro je Inkubator/Akzelerator bei max. 100 Prozent der förderfähigen Kosten (max. fünf Inkubatoren).

Das zweite, zeitversetzte Modul richtet sich direkt an viel versprechende Start-Ups: Bis zu fünf der Unternehmen, die sich in einem JumpStart Inkubator befinden, werden für eine weitere Förderung ausgewählt. Pro ausgewählten Start-Up ist eine maximale Förderung von 22.500,- Euro - bei maximal 100 Prozent der förderfähigen Kosten - vorgesehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirschaftsservice
Wacherstraße 11a, 1020 Wien
01-501-75/474
V.Pasquali@aws.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Details sind dem Leitfaden zu entnehmen.

Siehe Sonderrichtlinie und Leitfaden für das Pilotprogramm "JumpStart" unter folgendem Link (=> Downloads).

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie für das Pilotprogramm "JumpStart" - Start-up Initiative für Inkubatoren & Akzeleratoren (gültig vom 1.1.2015-31.12.2017) auf Grundlage der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr.208/2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Weiterentwicklung von Inkubatoren und der darin ansässigen Start-ups

Referenznummer

1037084