Pro TRANS - 4.0 Programm zur Förderung von Produktfindungsstrategien von KMU Link zur Förderung

Förderbar im Rahmen von ProTRANS - 4.0 sind konkrete F&E&I-Projekte von innovationsaffinen KMU mit Wachstumspotential mit ausgeprägter Kooperationskomponente, die zur Entwicklung bzw. Verbesserung von Unternehmensstrategien und von betrieblichen Innovations- und Wissensmanagementsystemen zur Optimierung der Produktionssysteme und/oder des Produkt- und Dienstleistungsportfolios im Sinne der Zielsetzungen des Programms beitragen. Zusätzlich können Projekte Maßnahmen beinhalten, die zur verbesserten Einbindung in Wertschöpfungsketten von Leitbetrieben (erstmalige Anbindung oder verbesserte Positionierung in der Wertschöpfungskette) beitragen (Industrie 4.0). Das Programm ist thematisch offen für alle Branchen der Sachgütererzeugung und des produktionsnahen Dienstleistungssektors.

Gefördert werden Personalkosten (bestehendes und/oder zusätzlich aufgenommenes Personal) und sonstige projektbezogene Kosten, z.B. Drittkosten (Beratungs- und gleichartige Dienstleistungen), Sach- und Materialkosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirschaftsservice
Walcherstraße 11a
01-501-75/589
p.huber@aws.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Zuschussförderung kann bis zu 50 % der förderbaren Kosten betragen, ist jedoch mit EUR 300.000,- begrenzt.
  • Für ProjektmitarbeiterInnen, deren Stundensätze nicht direkt nachweisbar sind (z.B. geschäftsführende GesellschafterInnen ohne Versicherung nach ASVG, DienstnehmerInnen mit „all-in“ Verträgen) beträgt der Pauschalsatz EUR 35,- pro Stunde.
  • Die Kosten für Beratungs- und gleichwertige Dienstleistungen können max. bis zu einem Stundensatz von EUR 125,- (netto) gefördert werden.
  • Kosten, die mit Belegen unter einer Belegsumme von EUR 150,- (brutto) nachgewiesen werden sind nicht förderbar.

Weitere Details sind dem Leitfaden zu entnehmen.

Rechtsgrundlage

FTFG, FTI Richtlinien-Themen-FTI-RL, Programmdokument Pro TRANS-4.0 Programm zur Förderung von Produktfindungsstrategien von KMU im Kontext mit Produkt-, Prozess- (wie Industrie 4.0) oder Dienstleistungsinnovationen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Wirkungsziele: 33.1 Innovationskraft der österr. Unternehmen stärken, 33.3 Bessere Nutzung des Potenzials an Fachkräften - Anschlussförderungen/Top-Up: keine

Referenznummer

1037068