Zielgruppenspezifische gesundheitsförderliche und präventive Interventionen Link zur Förderung

Gefördert werden Maßnahmen, Projekte und Programme, die in Übereinstimmung mit den Rahmengesundheitszielen für Österreich sowie den nationalen Strategien zur Verbesserung der Bevölkerungsgesundheit (Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie, Demenzstrategie, Gesundheitsförderungsstrategie, Nationale Aktionspläne Ernährung und Bewegung usw.) die Gesundheit ausgewählter Zielgruppen schützen, fördern und verbessern.

Als Förderwerber kommen Non Profit Organisationen und sonstige Partner im Gesundheitssystem in Betracht.

Beispiele für potentielle Zielgruppen sind Frauen, stillende Mütter, Schulkinder, Betroffene von Umweltbelastungen, ältere ArbeitnehmerInnen, Gruppen mit besonderen Infektionsrisiken usw.

Wenn die Laufzeit einer Maßnahme/eines Projektes über ein Kalenderjahr hinausgeht, behält sich die Unterabteilung Sanitätswesen vor, die Fördermittel auf die jeweiligen Kalenderjahre aufzuteilen.

Der Nachweis über die Verwendung der Mittel ist spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme/des Projektes in Form von Originalbelegen zu erbringen. Diese werden mit einem Prüfvermerk versehen und zusammen mit einem Entlastungsschreiben retourniert. Bei mehrjähriger Laufzeit ist der Verwendungsnachweis bis zum 31.03. des Folgejahres einzubringen. Die Freigabe der Mittel für das Folgejahr erfolgt erst nach der Entlastung.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung (Allgemeine Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln); Allgemeine Rechtsgrundlage: Gesundheitsförderungsgesetz - GfG, BGBl. I Nr. 51/1998 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037035