Bildende Kunst - Preise Link zur Förderung

Architekturpreis 10.000 Euro und Architekturstipendium 5.000 Euro: Alterslimit 40 Jahre: Vergabe vom Land Salzburg in Kooperation mit der Initiative Architektur im 2-Jahresrhythmus für Bauwerke, die sich in Salzburg befinden oder Salzburger Architekten; Einreichung/Jury.

Anton-Faistauer-Preis für Malerei 7.000 Euro:
Alterslimit 40 Jahre: Vergabe vom Land Salzburg im 3-Jahresrhythmus an Maler/innen die in Österreich geboren sind oder seit mindestens fünf Jahren in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben; Einreichung/Jury.

Arno-Lehman-Preis für Keramik 7.000 Euro:
Vergabe vom Land Salzburg im 5-Jahresrhythmus an Keramikkünstler/innen die in Österreich geboren sind oder seit mindestens fünf Jahren in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben; Einreichung/Jury

Eligius-Schmuckpreis 7.000 Euro und Stipendium 2.500 Euro:
Vergabe vom Land Salzburg im 3-Jahresrhythmus an Schmuckkünstler/innen die in Österreich geboren sind oder seit mindestens fünf Jahren in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben; Einreichung/Jury.

Preis für Skulptur, Plastik und Objekt 7.000 Euro:
Vergabe vom Land Salzburg im 3-Jahresrhythmus für Skulptur, Plastik und Objekt an Künstler/innen die in Salzburg geboren sind oder seit mindestens fünf Jahren in Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben; Einreichung/Jury.

Slavi-Soucek Preis 7.000 Euro und Stipendium 4.000 Euro:
Vergabe des Preises im 3-Jahresrhythmus für Grafiker/innen die in Salzburg geboren sind oder seit mindestens fünf Jahren in Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben, in den Zwischenjahren Vergabe des Stipendiums; Einreichung/Jury.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kultur
0662 8042-2248

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine, da es sich um Auszeichnungen handelt.

Rechtsgrundlage

§§ 1 und 3 Abs.1 lit d Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF und Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036896