Gesellschafterzuschüsse zu Beteiligungsunternehmen der Stadt Graz
Graz
Die Stadt Graz leistet an städtische Beteiligungsunternehmen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin Gesellschafterzuschüsse ohne unmittelbare angemessene geldwerte Gegenleistung. Empfänger sind Kapitalgesellschaften, an denen die Stadt Graz alleine oder gemeinsam mit einer anderen Gebietskörperschaft unmittelbar oder mittelbar 100% des Grund- oder Stammkapitals besitzt.