Die Projekte mit einem einzustellenden Innovationsassistenten müssen innerhalb Tirols verwirklicht werden. Hierbei ist wichtig, dass die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen für die beteiligten Fördernehmer führen. Den Wissenschaftspartnern muss es grundsätzlich ermöglicht werden, Ergebnisse zu publizieren, sofern dadurch deren Schützbarkeit nicht gefährdet wird.
Der/die InnovationsassistentIn muss nicht spezifisch in einem Projekt tätig werden. Für die Genehmigung der Förderung spielen vor allem folgende Aspekte eine Rolle:
- Aktuelle Unternehmenssituation (Probleme, Herausforderungen, usw.)
- Vorhabensbeschreibung (es können auch mehrere Projekte mit geringem Ausmaß Aufgabe des Innovationsassistenten sein)
- Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung
- Wirtschaftliche Auswirkung auf das Unternehmen
Tätigkeitsfelder können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und Tourismusmanagement angesiedelt sein.
Die Antragstellung ist mit dem dafür vorgesehenen Formular ausnahmslos vor Beginn des Förderprojekts bei der Abteilung Wirtschaft und Arbeit einzubringen.
Vollständig ausgefülltes Antragsformular für das Projekt:
- (wenn relevant) aktueller Berechtigungsnachweis betreffend die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Gewerberegisterauszug, etc.)
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
- (wenn notwendig) Finanzierungszusage des/der kreditgewährenden Institute/s für den fremdfinanzierten Teil des Vorhabens
- (wenn notwendig) behördliche Genehmigungen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular für den/die InnovationsassistenIn:
- Lebenslauf des/der InnovationsassistentIn
- Kopie des Dienstvertrages
Siehe Link (Antragsformular für das Projekt)
Siehe Link (Antragsformular für den/die InnovationsassistentIn)