Innovationsförderung - InnovationsassistentIn Link zur Förderung

Beim Programm InnovationsassistentIn werden Personal- und Qualifizierungskosten eines/einer neu einzustellenden InnovationsassistentenIn gefördert.

  • Als InnovationsassistentIn können Universitäts- und Fachhochschulabsolventen beschäftigt werden. Hierbei wird eine maximale Berufspraxis von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums als Toleranzgrenze anerkannt. In begründeten Fällen können auch AbsolventenInnen einer berufsbildenden höheren Schule als InnovationsassistentIn beschäftigt werden, wobei eine Berufspraxis von max. drei Jahren toleriert wird.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Standort in Tirol haben. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände (hierbei muss es sich beim Innovationsassistenten um einen zusätzlichen Mitarbeiter handeln) antragsberechtigt.
  • Die Förderung wird als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 40% der förderbaren Kosten bzw. max. € 28.000,-. Die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei € 70.000,-.
  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Förderrichtlinie für die Tiroler Innovationsförderung, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036722