Innovationsförderung - Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte Link zur Förderung

Förderungsnehmer können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG vom 06. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sein.

Weiters können in dieser Förderungsaktion auch KMU Förderungsnehmer sein, die Mitglied bei der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg sind.

Im Fall eines Kooperationsprojektes sind auch große Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen mit Standort Tirol antragsberechtigt.

Die Förderung in dieser Förderaktion wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt

  • bei einzelbetrieblichen Projekten max. 30% der förderbaren Kosten bzw. max. € 36.000,-. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 20.000,- betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit € 120.000,- begrenzt.
  • bei Kooperationsprojekten max. 40% der förderbaren Kosten bzw. max. € 140.000,-. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 50.000,- betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit € 350.000,- begrenzt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Förderrichtlinie für die Tiroler Innovationsförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1036706