Um eine Förderung aus Mitteln des AMIF kann nur während der Aufrufphase angesucht werden. Eine Beantragung von Förderungen außerhalb der festgesetzten Fristen ist nicht möglich. Diesbezüglich relevante Informationen werden von den Behörden auf der jeweiligen Homepage veröffentlicht sowie mittels E-Mail-Verteiler bekanntgegeben.
1. Rate: Unterzeichneter Fördervertrag, Erledigungsschreiben aus dem BM.I bzw. BMEIA, eingetroffene Mittel der Europäischen Kommission
2. Rate: Ausgabenerklärung und Budgetausschöpfung, Zwischenbericht und Kennzahlenberichte, Teilnehmer/Innenliste (inhaltlicher Fortschritt), Erledigungsschreiben aus dem BM.I bzw. BMEIA, eingetroffene Mittel der Europäischen Kommission
3. Rate: Geprüfte Endabrechnung mit Originalbelegen, inhaltlicher und finanzieller Endbericht inkl. Anlagen, Erledigungsschreiben aus dem BM.I bzw. BMEIA, eingetroffene Mittel der Europäischen Kommission