E-Mobilität Link zur Förderung

Ziel des Programms „E-Mobilität für alle: Urbane Elektromobilität (Phase 2)” ist die Umsetzung von Demonstrationsprojekten in Ballungsräumen mit mind. 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner, in denen der Bevölkerung im urbanen Umfeld ein System aus marktnaher Elektromobilität durch E-Taxis und/oder E-Car-Sharing zur Verfügung gestellt wird.

Zu diesem Zweck sollen die erforderlichen Infrastrukturen errichtet, bedarfsgerechte, funktionsfähige, marktnahe Elektromobilitätsangebote und –services entwickelt und im Rahmen des Demonstrationsvorhabens den KundInnen zur Verfügung gestellt werden.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

ARR 2014; AGVO-Gruppenfreistellungsverordnung 2014; Sonderrichtlinie zur Förderung von Umsetzungsvorhaben im Rahmen des Programms „E-Mobilität für alle: Urbane Elektromobilität"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036664