Förderung im Bereich Erwachsenenbildung Link zur Förderung kopieren

Bildung hat einen eigenen Wert und nimmt Einfluss auf die persönliche Identität, die berufliche Leistungsfähigkeit, das gesellschaftliche Zusammenleben und auf politische Teilhabe und soll somit den Menschen möglichst barrierefrei in allen Lebensphasen durch entsprechende Angebote zugänglich gemacht werden.

Projektförderungen dienen der Unterstützung der Realisierung von Projekten, Maßnahmen bzw. sonstigen Aktivitäten, die dazu geeignet sind, die strategischen Zielsetzungen der Fachabteilung zu unterstützen und einen Beitrag zu den übergeordneten und spezifischen Zielsetzungen im Bereich Erwachsenenbildung/Weiterbildung leisten  (siehe Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark in Bezug auf die Strategische Ausrichtung und Entwicklungsperspektiven der Erwachsenenbildung/Weiterbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens in der Steiermark (LLL-Strategie 2022).

Sicherung eines umfassenden, qualitativ hochwertigen, möglichst flächendeckendes und an den (regionalen) Bedarfen ausgerichteten Weiterbildungsangebotes im Bundesland, an dem alle Menschen in der Steiermark, insbesondere auch bildungsferne Erwachsene, in allen Lebensphasen teilnehmen können.
Erhöhung der generellen Weiterbildungsbereitschaft und Förderung des  Weiterbildungsbewusstseins der Bevölkerung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft, Förderungsmanagement
abt06gd-foem@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden.

Verwendungsnachweisprüfung mittels Abrechnung und Tätigkeitsbericht gemäß Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark.

Rechtsgrundlage

LLL-Strategie 2022; Strategie zum lebensbegleitenden Lernen in Österreich
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036383