go-international IO-V 3.4.1 Praktikantenförderung und Mitarbeiteraustausch Link zur Förderung

Go-international fördert den Austausch von Praktikanten und Mitarbeitern um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen im Ausland zu stärken. Die Ausbildung in österreichischen Unternehmen und deren Auslandsniederlassungen/im Unternehmensverbund und der damit verbundene Know-How-Transfer dient der Stärkung und dem Ausbau der Marktposition. Insbesondere soll dieses Instrument sicherstellen, dass ein ausgewogener Mix an Herkunftsländern es den Unternehmen ermöglicht, von einer Vielzahl unterschiedlicher Geschäftskulturen und -Know Hows zu profitieren.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Unverzüglich nach Abschluss des Praktikums/Mitarbeiteraustausches sind alle Abrechnungsunterlagen (Vorlagen siehe www.go-international.at) an den Landeskammer-Betreuer zu senden. Wird die Abrechnung nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung eingereicht, erlischt die Förderungszusage.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:

  • Abschlussbericht Unternehmen inklusive Antrag auf Auszahlung
  • Abschlussbericht Praktikant/Mitarbeiter
  • Für Praktikanten: Sozialversicherungs-Nachweis
  • Belege, die die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt des Praktikanten darlegen (z.B. Reisebelege)

Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach positiver Beurteilung gemäß den Richtlinien dieser Förderung durch die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

Rechtsgrundlage

Abwicklungsvertrag über die Durchführung von "go international" (IO-V) im Zeitraum 1.4.2015 bis 31.3.2019

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036359