go-international IO-V 3.4.2 Weiterbildungsprogramm Ausland Link zur Förderung

Go-international fördert die Weiterbildung von Mitarbeitern  ausländischer Niederlassungen, um den Qualifizierungsgrad der Mitarbeiter zu erhöhen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen im Ausland zu stärken.

  • Gefördert werden 50 % der im Ausland angefallenen Weiterbildungskosten von an der Auslandsniederlassung angestellten Mitarbeitern.
  • Die Anzahl der Anträge ist nicht limitiert.
  • Pro Unternehmen können bis 31.03.2019 Förderbeträge bis zu einer Gesamtsumme von maximal € 12.000,- ausgezahlt werden.
  • Der maximale Förderbetrag pro Schulungsmaßnahme pro Mitarbeiter einer Niederlassung beträgt in:
    • Europa: € 600,-
    • Fernmärkten: € 900,-
  • Die Schulungsmaßnahme muss durch einen externen österreichischen Weiterbildungsanbieter oder dessen Auslandsniederlassung bzw. Lizenz–/Franchisenehmer im Ausland erfolgen
  • Es können nur Schulungen ab Antragstellung bis 31.3.2019 unterstützt werden (d.h. letzter Fördermonat ist März 2019). Die Schulung muss spätestens 18 Monate nach Genehmigung abgeschlossen sein.
  • Nicht gefördert werden: Reisekosten, gesetzlich vorgeschriebene Schulungen (z.B. Brandschutz, Arbeitssicherheit), Sprachkurse, Zertifizierungskosten (z.B. Prüfungsgebühren) sowie reine Teambuildingmaßnahmen

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Unverzüglich nach Abschluss des Vorhabens, spätestens jedoch 18 Monate nach dem Datum der Genehmigung des Förderantrages bzw. bis 31.03.2019 (früheres Datum ausschlaggebend), sind alle Abrechnungsunterlagen an den Landeskammer-Betreuer zu senden. Wird die Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht, erlischt die Förderungszusage.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:

  • Abschlussbericht inklusive Antrag auf Auszahlung und Rechnungsaufstellung
    (siehe Formular)
  • Teilnahmebestätigung der geschulten Mitarbeiter
  • Kopien aller Rechnungen 
  • Die Rechnungen müssen an den Förderungswerber adressiert sein. 
  • Die erbrachten Leistungen inklusive der Kosten sind einzeln aufzuschlüsseln.
  • Der Leistungszeitraum muss ersichtlich sein.
  •  Bei fremdsprachigen Rechnungen muss der Rechnungsgegenstand übersetzt sein (Notiz auf der Rechnung reicht aus).
  •  Bei Barzahlungen ist auf der Rechnung eine Empfangsbestätigung durch den Zahlungsempfänger anzuführen. Achtung Limit: Der Förderbetrag pro Barzahlung beläuft sich unabhängig vom Rechnungsbetrag auf maximal € 250,-.
    Alle eingereichten Rechnungen müssen in der Rechnungsaufstellung eingetragen und entsprechend dieser nummeriert werden. Auf jeder Rechnung und der entsprechenden Zahlungsbestätigung muss die laufende Nummer laut Rechnungsaufstellung aufscheinen. 
  • Kopien aller Zahlungsbestätigungen durch die Bank (Kopie Kontoauszug bzw. Kreditkarten-Monatsabrechnung), aus der das Durchführungsdatum hervorgeht sowie klar ersichtlich ist, dass der Auftrag unwiderruflich durch die Bank ausgeführt wurde. Interne Zahlungsdokumentationen (z.B. SAP-Ausdrucke, interne Spesenabrechnungen etc.) werden nicht akzeptiert.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach positiver Beurteilung gemäß den Richtlinien dieser Förderung durch die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

Rechtsgrundlage

Abwicklungsvertrag über die Durchführung von "go international" (IO-V) im Zeitraum 1.4.2015 bis 31.3.2019

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036342