go-international IO-V 5.5.1 Incoming Missions Link zur Förderung

Incoming Missions im Zusammenhang mit Großprojekten oder Einkaufsorganisationen unterstützen die Imagebildung, die Akquise von Projekten sowie die Positionierung von Stärkefeldern und führen Entscheidungsträger an Top Exporteure heran. Der Besuch einer Referenzanlage, die Vorstellung des eigenen Produktionsbetriebes oder eine Produktpräsentation in Österreich sind oft ein wichtiger Beitrag zum Erfolg. Abgestellt wird auf die rasche zielgruppenspezifische Vernetzung heimischer Firmen, insbesondere von

  • Es werden die Kosten für die im Punkt 5 angeführten Aufwendungen mit 50 % der nachgewiesenen Nettokosten, d.h. ohne Umsatzsteuer, gefördert.
  • Pro genehmigten Antrag wird eine Fördersumme von maximal € 6.000,- in Europa / € 12.000,- in Fernmarkt ausgezahlt (zu den Fernmärkten zählen auch: Russland, Weißrussland, Ukraine, Türkei und die Republik Moldau).
  • Die tatsächliche Höhe der Förderung ist davon abhängig, welche der eingereichten Rechnungen/Kosten als förderwürdig anerkannt werden können.
  • In der gesamten Förderperiode kann ein Unternehmen bis 31.12.2018, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen und die Aktivitäten bis 31.3.2019 abgeschlossen werden können, maximal drei Anträge einreichen. Für jedes Land bzw. Region (z.B. Balkan, Maghreb, Naher Osten, Skandinavien)  ist ein gesonderter Antrag nötig. Eine neue Antragstellung ist erst nach Abrechnung des zuvor genehmigten Antrags oder nach Ablehnung/Zurückziehung des Antrages möglich. KMU, mit ausländischen Unternehmen und Kunden.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Unverzüglich nach Abschluss des Vorhabens, spätestens jedoch 18 Monate nach dem Datum der Genehmigung des Förderantrages bzw. bis 31.03.2019 (früheres Datum ausschlaggebend), sind alle Abrechnungsunterlagen an den Landeskammer-Betreuer zu senden. Wird die Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht, erlischt die Förderungszusage.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:

  • Abschlussbericht inklusive Antrag auf Auszahlung und Rechnungsaufstellung
    (siehe Formular)
  • Kopien aller Rechnungen 
  • Die Rechnungen müssen an den Förderungswerber (Koordinator oder Partner) adressiert sein. 
  • Die erbrachten Leistungen inklusive der Kosten sind einzeln aufzuschlüsseln.
  • Der Leistungszeitraum muss ersichtlich sein.
  • Bei fremdsprachigen Rechnungen muss der Rechnungsgegenstand übersetzt sein (Notiz auf der Rechnung reicht aus).
  • Bei Barzahlungen ist auf der Rechnung eine Empfangsbestätigung durch den Zahlungsempfänger anzuführen. Achtung Limit: Der Förderbetrag pro Barzahlung beläuft sich unabhängig vom Rechnungsbetrag auf maximal € 250,-.
    Alle eingereichten Rechnungen müssen in der Rechnungsaufstellung eingetragen und entsprechend dieser nummeriert werden. Auf jeder Rechnung und der entsprechenden Zahlungsbestätigung muss die laufende Nummer laut Rechnungsaufstellung aufscheinen. 
  • Kopien aller Zahlungsbestätigungen durch die Bank (Kopie Kontoauszug bzw. Kreditkarten-Monatsabrechnung), aus der das Durchführungsdatum hervorgeht sowie klar ersichtlich ist, dass der Auftrag unwiderruflich durch die Bank ausgeführt wurde. Interne Zahlungsdokumentationen (z.B. SAP-Ausdrucke, interne Spesenabrechnungen etc.) werden nicht akzeptiert.
  • Allgemeine Nachweise:
  • Veranstaltungskosten: Ausstellerverzeichnis, Fotos, Teilnehmerlisten, Programm  
  • Marketingkosten: Belegexemplare Printmaterial, Video, Kampagneneinstellungen für Online-Werbungen, aus denen hervorgeht, welcher Betrag für den Zielmarkt angefallen ist
    Nachweise können auch digital erbracht werden: durch Beilage eines USB Sticks, CD, DVD oder Bekanntgabe eines Links, auf dem die entsprechenden Unterlagen zum Download zur Verfügung stehen. Die Kosten müssen eindeutig dem Zielmarkt zuordenbar sein.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach positiver Beurteilung gemäß den Richtlinien dieser Förderung durch die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

Rechtsgrundlage

Abwicklungsvertrag über die Durchführung von "go international" (IO-V) im Zeitraum 1.4.2015 bis 31.3.2019

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036334